Impressum & AGB

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Angaben gemäß § 5 TMG

Übersetzungsbüro Leserlich
Ein Projekt der Szilagyi IP Ltd.

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Übersetzungsbüro Leserlich
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Ehrenbergstr. 16a
10245 Berlin – Deutschland

Zertifikate und weitere Pflichtangaben https://www.szilagyi-ip.de

Vertreten durch:
Sven Zsolt Szilagyi
Kontakt:
Telefon: 0176 7801 6816
E-Mail: info@leichtesprache-leserlich.de

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Google Analytics

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel

Im Mittelpunkt einer vertrauensvollen Partnerschaft sollten nicht Geschäftsbedingungen stehen, sondern erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Rechte der Geschäftspartner werden deshalb weitestgehend gesetzlich bestimmt.

Dennoch müssen wir für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige Punkte zusätzlich vereinbaren oder präzisieren, um Unklarheiten zu vermeiden.

Wir betrachten die Übersetzungen als Ihr Eigentum. Sie dürfen damit ohne lizenzrechtliche Hürden verfahren wie Sie möchten. Wir werden keine Urheberrechte geltend machen.

§1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Betreiber der Webseite (nachfolgend „Anbieter“ oder “Auftragnehmer”) und dem Kunden (nachfolgend auch “Auftraggeber”), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  • Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.leichtesprache-leserlich.de/impressum-agb jederzeit abrufbar.
  • Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden einem Monat vor ihrem Inkrafttreten per Email übermittelt. Sollte der Kunde innerhalb von einem Monat ab Zugang der geänderten AGB diesen nicht widersprechen, so gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter verpflichtet sich, in der Email, die die geänderten AGB enthält, den Kunden gesondert und deutlich hervorgehoben auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht erfolgten Widerspruches hinzuweisen.
  • Sind unsere Bedingungen dem Käufer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen müsste.

§2 Angebote, Vertragsschluss, Form

  • Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung des Anbieters.
  • Mündlich, schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch erteilte Aufträge und Bestellungen an den Anbieter gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch den Anbieter in Textform bestätigt worden sind.
  • Dem Schriftformerfordernis für einseitige empfangsbedürftige Erklärungen im Sinne dieser AGB ist Genüge getan, wenn die Nachricht von einer der Gegenseite bereits bekannten EMail-Adresse oder eindeutig zuzuordnender Domain aus versendet wird und der Empfänger nicht unverzüglich die Bestätigung in Schriftform verlangt. Wird die Bestätigung verlangt und erteilt, gilt sie als Zeitgleich.
  • Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich der Anbieter in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
  • Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen aufgrund technischer Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Ansprüche gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden können.
  • Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Konzepte, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.

§3 Leistungen

  • Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
  • Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
  • Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

§4 Mitwirkungspflichten

  • Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie die Beantwortung von Rückfragen.
  • Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  • Sollen Daten für die Veröffentlichung oder Weiterführung des Auftrages oder Dienstleistung vom Anbieter aufbereitet werden, kann der Kunde vor Veröffentlichung eine Kontrollübersicht per Email oder Web-Preview anfordern. Im Falle von Beanstandungen an den vom Anbieter aufbereiteten Daten, hat dies der Kunde unverzüglich beim Anbieter schriftlich anzuzeigen.
  • Die Lieferung der zur Bearbeitung oder Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Vorlagen und Manuskripten können an den Anbieter elektronisch, auf dem Postwege oder per Kurier erfolgen. Die Kosten und Gefahren hierfür hat der Kunde zu tragen.
  • Die Aufbewahrungspflicht der an den Anbieter übergebenen Daten endet drei Monate nach Beendigung des Auftrages / Dienstleistungsverhältnisses.
  • Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  • Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Den Wechsel des Ansprechpartners haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

§5 Freigabe

  • Nach Aufforderung des Anbieters ist der Kunde zur Freigabeprüfung auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
  • Erteilt der Kunde die Freigabe nicht binnen angemessener Frist, spätestens binnen 14 Tagen, wird er die Ablehnung begründen und konkrete Änderungswünsche formulieren, die aus seiner Sicht zur Freigabe führen. Anderenfalls steht er für die Kosten der Verzögerung ein.
  • Eine Begleichung aller Rechnungen ohne Rüge oder Vorbehalt steht einer Freigabe gleich.
  • Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine budgeterhöhende, fristverlängernde und zu vergütende Leistungsänderung dar.

§6 Termine

  • Die in Korrespondenz, Schätzungen und Angeboten genannten Fertigstellungs- und/oder Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ist für ein Projekt nach dessen Ausmaß ein Pflichtenheft nötig, und trifft der Anbieter Aussagen über die absehbare Projektdauer vor Erstellung und Genehmigung eines Pflichtenheftes, sind diese stets unverbindlich.
  • Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Anbieter wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
  • Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
  • Der Kunde wird aktiv dazu beitragen, Schäden durch Terminverletzungen zu minimieren. Geht der Kunde Verpflichtungen ein, die im Falle eines Verzuges zu Schäden führen, so stellt er den Anbieter von jeder Haftung frei, es sei denn, ihm wurde dieses Haftungsrisiko vor Auftragserteilung mitgeteilt und er übernahm schriftlich eine Garantie für die fristgerechte Fertigstellung.

§7 Rechte

  • Der Anbieter gewährt dem Kunden, aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung, an den erbrachten Leistungen diejenigen Rechte, die einer eigenen Urheberschaft rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommen. Das umfasst ein übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Der Kunde darf die erhaltenen Leistungen weitergeben, unterlizenzieren und verändern.

§8 Versand

  • Wird bei digitalen Werken vom Versand gesprochen, so ist in Ermangelung anderer Abreden darunter stets die unverkörperte, elektronische Übermittlung zu verstehen, mit den Maßgaben, dass die Übermittlung auf Kosten des Übermittelnden geschieht und der Übermittler dafür haftet, diese Übermittlung im Falle des Scheiterns ohne erheblichen Mehraufwand erneut vornehmen zu können.

§9 Vergütung

  • Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
  • Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Vergütungssätze des Anbieters anwendbar, welche jederzeit beim Anbieter erfragt werden können.
  • Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die dem Anbieter im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen.
  • Kostenvoranschläge des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Der Anbieter ist verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieses Budgets zu überwachen, jede erhebliche Überschreitung des Budgets dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und adäquate Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Bei Gläubigerverzug, höherer Gewalt und der Gefahrenbeseitigung dienenden Handlungen kann das Budget um den entstandenen Mehraufwand überschritten werden.
  • Lizenzkosten, welche der Auftragsnehmer zur Erfüllung des Auftrages begleicht, sind mit Rechnungsvorlage zu ersetzen.

§10 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

  • Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
  • Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
  • Gerät der Kunde mehr als 20 Tage in Zahlungsverzug oder verweigert er die Zahlung, kann der Anbieter seine Dienste sperren.

§11 Projektabbruch, Vertragsende und Supportende

  • Dem Kunden stehen Rücktrittsrechte nach den gesetzlichen Regelungen zu.
  • Dem Kunden wird bei allen Aufträgen, deren Bearbeitung planmäßig länger als 30 Tage beansprucht, die Option des einseitigen Projektabbruches eingeräumt. Dieser gestaltet sich als Option zur einseitigen Vertragsänderung mit folgenden Maßgaben:
  • Alle bereits geleisteten Abschlagszahlungen verbleiben bei dem Anbieter. Die hierfür zu erbringenden Teilleistungen kann der Kunde fordern.
  • Der Anbieter kann weiterhin die tatsächlich entstandenen Kosten und alle angefallenen Honorare, die noch nicht durch eine Abschlagszahlung gedeckt sind, fordern.
  • Weiterhin kann der Anbieter eine Vertragsstrafe von 20% der 100.000 Euro nicht übersteigenden Auftragssumme fordern.

§12 Mängelansprüche

  • Eine Übersetzung in leichte Sprache gilt nur dann als mangelhaft, wenn es grob gegen die  Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Vorgaben des Netzwerkes Leichte Sprache, sowie die etablierte Übersetzungspraxis (de lege artis) der Branche verstößt. Insbesondere hat der Anbieter das Recht, von einzelnen Regeln aus didaktischen, wirtschaftlichen oder der Sprachqualität geschuldeten Gründen abzuweichen, wenn diese Abweichung im branchenweiten Vergleich nicht als völlig unzumutbar erscheint.
  • Hat der Kunde bereits frühere Werke von ähnlicher Güte und Stil abgenommen, so gelten diese Güte und Stil nicht als mangelhaft, selbst, wenn sie von den o.g. Vorgaben abweichen.

§13 Haftung

  • Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Anbieters herbeigeführt werden, haftet dieser unbeschränkt.
  • Für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen des Anbieters vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet dieser begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsschluss typisch und vorhersehbar sind. Der Vorherige Absatz bleibt unberührt.
  • Bei der leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Absatz d bleibt unberührt.
  • Die Haftung für Personenschäden, d. h. die für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbegrenzt.
  • Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet der Anbieter nur, wenn er die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat und der Kunde zugleich sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird (Backups), mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§14 Fremdinhalte

  • Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, er wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus seiner Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
  • Vom Kunden beauftragte Werbeaktionen wird der Kunde in eigener Verantwortung auf deren rechtliche Zulässigkeit hin prüfen und diese sicherstellen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfung der Werbeaktion. Der Kunde stellt ebenfalls sicher, dass alle Inhaber der vom Kunden angelieferten Emailadressen Ihre Einwilligung bezüglich des Empfangs von Mailings, Newslettern, etc. rechtswirksam erteilt und nicht widerrufen haben.
  • Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien, Inhalte, Adressen, Emailadressen, etc. der Anbieter selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos.

§15 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  • Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche des Anbieters aus seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) des Anbieters.
  • Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten.
  • Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in voller Höhe an den Anbieter sicherungshalber abgetreten. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er mit seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Anbieter nicht in Verzug gerät und kein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
  • Übersteigt der realisierbare Wert der für den Anbieter bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so gibt der Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach seiner Wahl frei.

§16 Geheimhaltung, Referenznennung

  • Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
  • Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  • Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann, oder glaubhaft macht, diese vernichtet zu haben.
  • Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf der Anbieter den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email und Internet ein offenes Medium ist. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails und des Internets. Auf Wunsch des Kunden kann die E-Mail-Kommunikation über andere Medien geführt oder verschlüsselt werden.
  • Der Anbieter und der Kunde werden Dritte, insbesondere Subunternehmer, freie Mitarbeiter, etc. ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

§17 Datenschutz

  • Der Anbieter ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift sowie weitere, im Laufe des Vertragsverhältnisses dem Anbieter gegenüber gemachte Angaben in maschinenlesbarer Form speichert und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Andere Daten, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages zu anderen Zwecken erhebt, speichert und nutzt sind nicht personenbezogen.
  • Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – notwendig ist.

§18 Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung des Anbieters.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg im Breisgau. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Der Anbieter hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
  • Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
  • Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dann, sowie im Falle von Regelungslücken, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.
  • Sollte in Einzelverträgen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Regelungen zwischen den Parteien getroffen worden seien, gehen diese einzelvertraglich vereinbarten Regelungen diesen AGB vor.

Stand September 2016