Generalvollmacht in Leichter Sprache
Für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung entscheiden die Eltern ganz selbstverständlich. Diese elterliche Sorge umfasst sowohl die Personensorge (Betreuung, Erziehung, Gesundheitssorge) als auch die Vermögenssorge (Verwaltung des Vermögens des Kindes). Sobald das Kind volljährig wird, entfällt die elterliche Sorge. Die Rechtsfolgen sind oft nicht gewollt: Ärzte sind plötzlich an die Schweigepflicht gebunden, Banken ebenso.…
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