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Generalvollmacht in Leichter Sprache

Generalvollmacht in Leichter Sprache

Für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung entscheiden die Eltern ganz selbstverständlich.

Diese elterliche Sorge umfasst sowohl die Personensorge (Betreuung, Erziehung, Gesundheitssorge) als auch die Vermögenssorge (Verwaltung des Vermögens des Kindes).

Sobald das Kind volljährig wird, entfällt die elterliche Sorge.
Die Rechtsfolgen sind oft nicht gewollt: Ärzte sind plötzlich an die Schweigepflicht gebunden, Banken ebenso. Sollen die Eltern weiterhin die Belange ihres nun erwachsenen Kindes regeln dürfen, braucht es eine Generalvollmacht.

Generalvollmachten haben eine enorme Tragweite. Wer sie unterschreibt, sollte sie verstehen.
Deshalb stellen wir kostenfrei eine Vorlage bereit, die Sie verwenden dürfen.


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Generalvollmacht Leichte Sprache

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